DOK · RB-BASH-2026-05
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Buchungsvereinbarung

BASH Camp 2026 — Coaching-Engagement

Workshop-Engagement Samstag, 05. Dezember 2026 · Tanzmanufaktur Neustadt an der Weinstraße

Veranstalter

Tanzmanufaktur

Jessy & Timo Bertram-Breuer
Straße & Hausnummer
PLZ & Stadt
tanzen@tanzmanufaktur.de

Dienstleister

René Buckbesch

Heidlohstraße 4
22459 Hamburg
rene@openarea-dance.com · +49 177 1801197

§ 1 Veranstaltung

EventBASH Camp 2026
VeranstaltungsortTanzmanufaktur, Neustadt an der Weinstraße
Veranstaltungstage05. & 06. Dezember 2026
Einsatztag DienstleisterSamstag, 05. Dezember 2026

§ 2 Leistungsumfang

Der Dienstleister unterrichtet am Einsatztag zwei Workshops à 75 Minuten:

ZeitClassLevel / Inhalt
13:45 – 15:00Commercial PerformanceIntermediate · Fokus Performance & Bühnenpräsenz, Warm-up + Diagonalen + Choreo
15:15 – 16:30Jazz Funk MasterclassAdvanced / Master · kurzes Eingrooven, direkt in die Choreo

§ 3 Honorar

PositionBetrag
Optionierungspauschale (Tagesblockade)150,00 €
2 × Class à 350 €700,00 €
Gesamtgage850,00 €

Die Optionierungspauschale ist die Vergütung dafür, dass sich der Dienstleister den Einsatztag fest reserviert und für diesen Tag keine weiteren Engagements annimmt. Sie wird unabhängig von einer späteren Stornierung fällig (siehe § 5). Brutto = Netto · Es wird gem. § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungsstellung & Zahlungsziel: Die Rechnung wird vom Dienstleister innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltung ausgestellt und per E-Mail an den Veranstalter übermittelt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum; Zahlung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

§ 4 Anreise & Unterkunft

Anreise, Abreise und Übernachtung werden vollständig durch den Veranstalter organisiert und getragen.

AnreiseFreitag, 04. Dezember 2026 · Abfahrt Hamburg Hbf
RückreiseSamstag, 05. Dezember 2026 · im Anschluss an die geleisteten Workshop-Einheiten (nach 16:30 Uhr), Ankunft Hamburg Hbf
Übernachtungeine Nacht vom 04. auf den 05. Dezember 2026
UnterkunftEinzelzimmer zur alleinigen Nutzung durch den Dienstleister. Eine Doppelbelegung oder das Teilen des Zimmers mit weiteren Personen ist ausgeschlossen.
Lage / TransferDas Hotel befindet sich entweder in fußläufiger Nähe zur Tanzmanufaktur oder der Veranstalter stellt einen Shuttle- bzw. Fahrdienst zwischen Hotel und Veranstaltungsort sicher.

§ 5 Verpflegung

Während der gesamten Anwesenheit des Dienstleisters am Veranstaltungstag sorgt der Veranstalter für eine angemessene Verpflegung. Diese umfasst insbesondere:

Wird vom Veranstalter keine Verpflegung im o. g. Umfang gestellt, ist der Dienstleister berechtigt, eine pauschale Verpflegungsentschädigung in Höhe von 25 € pro Einsatztag in Rechnung zu stellen. Diese Pauschale orientiert sich an § 9 Abs. 4a EStG und deckt eine selbst organisierte Mahlzeit nebst Getränken.

§ 6 Räumlichkeiten & Technik

Der Veranstalter stellt für die Durchführung der Workshops folgendes sicher:

Musik & Wiedergabe: Der Dienstleister bringt seine eigenen mobilen Endgeräte (Smartphone/Tablet) zum Abspielen der Musik mit; die Verbindung zur Anlage des Veranstalters erfolgt vorzugsweise per Bluetooth. Steht ausschließlich ein analoger AUX-/Klinkenanschluss (3,5 mm) zur Verfügung, stellt der Veranstalter einen passenden USB-C-auf-Klinke-Adapter bereit.

GEMA & Musikrechte: Sämtliche im Zusammenhang mit der öffentlichen Musiknutzung anfallenden Abgaben — insbesondere an die GEMA oder vergleichbare Verwertungsgesellschaften — werden vollständig vom Veranstalter getragen und sind nicht im Honorar des Dienstleisters enthalten.

Die Verkehrssicherungspflicht für die Räumlichkeiten und die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer:innen während der Veranstaltung liegen beim Veranstalter.

§ 7 Stornierungsbedingungen

Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird in jedem Fall die Optionierungspauschale von 150 € fällig — sie sichert dem Veranstalter die feste Reservierung des Einsatztags durch den Dienstleister zu. Bei Stornierung durch den Veranstalter gilt darüber hinaus folgende Staffel (gerechnet auf die Gesamtgage von 850 €):

StornierungszeitpunktFällige Summe
Bis 4 Wochen vor Event150,00 €
4 – 2 Wochen vor Event (25 % der Gage)212,50 €
2 – 1 Woche vor Event (50 % der Gage)425,00 €
Ab 7 Tage vor Event (100 % der Gage)850,00 €

§ 8 Ausfall des Dienstleisters

Sollte der Dienstleister aus unvorhergesehenen Gründen (Krankheit, Verletzung o. ä.) absehbar nicht in der Lage sein, den Termin wahrzunehmen, nimmt er unverzüglich Kontakt zum Veranstalter auf und schlägt geeignete Ersatzlehrer:innen vor, die nach Einschätzung des Dienstleisters die Leistung in gleichwertiger Form erbringen können. In diesem Fall reduziert sich die Gage um 20 %, um etwaige Umbuchungen, Reisekosten oder Hotelmehrkosten des Ersatzdienstleisters auszugleichen.

§ 9 Höhere Gewalt

Wird die Durchführung des Events durch ein Ereignis höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar — insbesondere durch Pandemien, behördliche Untersagungen, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse oder vergleichbare, von keiner der Parteien zu vertretende Umstände — entfallen die in § 7 geregelten Stornogebühren für beide Seiten.

Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich um einen einvernehmlichen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten bemühen, zu den Konditionen dieser Vereinbarung. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird die Vereinbarung kostenfrei aufgelöst; bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet, mit Ausnahme nachweislich entstandener Aufwendungen (z. B. nicht stornierbare Hotelkosten).

§ 10 Haftung

Beide Parteien haften einander nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung — außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — ausgeschlossen.

Der Veranstalter trägt die Verantwortung für eine angemessene Veranstalter-Haftpflichtversicherung sowie für die Sicherheit der Räumlichkeiten und Teilnehmer:innen. Der Dienstleister erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und mit der im Tanzunterricht üblichen Sorgfalt; ein bestimmter Lernerfolg der Teilnehmer:innen wird nicht geschuldet.

§ 11 Social Media & Werbung

§ 12 Bild-, Video- und Nutzungsrechte

§ 13 Datenschutz

Die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten personenbezogenen Daten (insb. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Signatur) werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie unter Beachtung der weiteren Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Hamburg.

Unterschriften

Mit der digitalen Signatur erkennen die Parteien die Bedingungen dieser Vereinbarung als verbindlich an.

Dienstleister

René Buckbesch
Signatur
René Buckbesch
Hamburg, 18.05.2026

Veranstalter

Tanzmanufaktur
noch nicht unterzeichnet
Ort, Datum: ________________________

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